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Webinar

Deutschland | 29. November 2022

Mit dem am 25. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) wurde die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 (geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/952 vom 29. Mai 2017) in das deutsche Steuerrecht umgesetzt. Der Gesetzgeber hat die Richtlinien zunächst nur sehr zögerlich umgesetzt und ist erst nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU im Januar 2020 tätig geworden. Durch das ATAD-Umsetzungsgesetz wurde auch das AStG neu gefasst, welches in der geänderten Fassung grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2022 anwendbar ist. Bei der Prüfung und Planung von grenzüberschreitenden Investments spielt insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung eine wesentliche Rolle. Der Rechtsanwender muss sich dabei erstmalige mit der Anwendung des neuen Beherrschungskonzeptes auseinandersetzen. Dabei kann er sich nicht auf die Auslegung des BMF stützen, da trotz der langen Umsetzungsfrist und dem Inkrafttreten des Gesetzes am 25. Juni 2021 noch kein Anwendungsschreiben des BMF existiert und bis zum Jahresende auch wohl nicht in Sicht ist. Dabei ist das AStG an vielen Stellen durchaus auslegungsbedürftig und die Rechtsanwendung in Detail unklar.

Wir wollen mit Ihnen im Webinar anhand des Wortlautes der relevanten Vorschriften eine nach unserer Auffassung sachgerechte Auslegung der Vorschriften vorstellen und mit Ihnen diskutieren. Basierend darauf werden wir auf bestehende Handlungsoptionen eingehen, um die Auswirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung für das Veranlagungsjahr (2022) entsprechend abzumildern.

Bitte melden Sie sich über den Button „Anmeldung“ an. Die Zugangsdaten zum Webinar können Sie dem Kalendereintrag, den Sie nach Ihrer Anmeldung herunterladen können, entnehmen. Hier finden Sie die notwendigen technischen Voraussetzungen, um das Webinar abspielen zu können.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Maja Koch.
 

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